Waffen/Krieg – Eingabe an die Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden

Eingabe an die Landessynode der Evangelischen
Landeskirche in Baden vom 6.08.2013:

“Nach Artikel 4, Absatz 3, des Grundgesetzes ist es gestattet, den
Dienst an der Waffe zu verweigern. Das schließt folgerichtig die über
Steuern erhobene Bezahlung von Waffen, Kriegseinsätzen und deren
Vorbereitung mit ein.
Die bisherigen Bemühungen von einzelnen Christen wie auch von
Friedensgruppen zu einem alternativen Steuereinzug hatten nur sehr
begrenzte Erfolge. Die Justiz verweist auf den politischen Weg. Und für
diesen suchen wir seit inzwischen mehr als 30 Jahren Unterstützung bei
den Kirchen.
Immerhin stellte die EKD-Synode 1994 fest,”dass die
Militärsteuer-Verweigerung aus Gewissensgründen……als ein Versuch
ethischer Konkretion christlicher Friedensverantwortung respektiert
werde.”
Und 2009 gab es vom Zentralausschuss des ÖRK die Aussage, er “ermutigt
die Kirchen, sich mit der Frage von Steuergeldern für militärische
Ausgaben oder Krieg sowie mit Alternativen zum Militärdienst auseinander
zu setzen.”
Dürfen wir von unserer Badischen Landeskirche erwarten, dass sie im
Sinne der Empfehlung des Zentralausschusses des ÖRK eine Gleichstellung
der beiden Formen von Kriegsdienst mit der Waffe und mit Steuergeld
anerkennt?
In diesem Sinne sei auch daran erinnert, dass im Abschlusspapier der
Ökumenischen Friedenskonvokation 2011 in Jamaika steht:”Es ist ein
Skandal, dass gewaltige Geldsummen für Militärhaushalte …..ausgegeben
werden.”
Wir nehmen nun die Befassung der Synode mit friedensethischen Fragen
zum Anlass, an die mögliche und naheliegende Konkretion durch ein
Zivilsteuergesetz zu erinnern. Bestärkt werden wir durch die schlimmen
Folgen, die sich bei den zurückliegenden und gegenwärtigen militärischen
Auslandeinsätzen zeigen, wie in Somalia, im Irak, in Afghanistan.
Das Netzwerk Friedenssteuer hat 2011 einen Entwurf für ein
Zivilsteuergesetz erarbeitet. Gutachten von Wissenschaftlern aus dem
Steuer- und Verfassungsrecht erläutern Zusammenhänge und Umsetzbarkeit
(www.Friedenssteuer.de). Wir bitten unsere Kirche dringend um
Unterstützung auf diesem zukunftsweisenden friedensethischen Weg. Den
erhofften Einsatz für die Einführung eines Zivilsteuergesetzes sehen wir
als Ausdruck der Solidarität mit allen, die versuchen, in der Nachfolge
Jesu den Alltag gewaltfrei und ohne steuerliche Mitwirkung an
militärischen Aufgaben zu gestalten.”

Soweit das Zitat. Es lohnt sich für diejenigen, die dem “Aktionsvorschlag
Steuereinbehaltung” von Wolfgang Steuer folgen möchten, sich die folgende
URL zum “Konzept für ein Zivilsteuergesetz” anzusehen:
http://www.netzwerk-friedenssteuer.de/index.php/rechtswege/konzept

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