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Das Völkerrecht kennt keine Rechtsgrundlagen für die Exekution vermeintlicher Terroristen außerhalb von Gefechtssituationen. Sollte sich herausstellen, dass die USA derartige Drohneneinsätze von Deutschland aus koordinieren, wäre das ein Fall für die deutsche Justiz.
Fast einhellig beurteilen die europäischen Völkerrechtler die Einsätze der US-Kampfdrohnen als völkerrechtswidrig, genauer gesagt als ungesetzliche Hinrichtungen, die als Mord oder Totschlag strafbar sind.
http://www.berliner-zeitung.de/politik/kampf-gegen-terrorismus-us-drohnen–verstoss-gegen-voelkerrecht,10808018,23106154.html