Keine Anklage wegen eines Drohnenangriffs in Mir Ali / Pakistan am 4. Oktober 2010 (01.07.2013 – 21/2013)
Zur Klärung dieser Problematik wurden insbesondere die umfangreichen Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen dessen Bruder Emrah E. ausgewertet, der sich derzeit wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verantworten muss (vgl. Pressemitteilung Nr. 2/2013 vom 21. Januar 2013).
http://www.berliner-zeitung.de/politik/us-drohnenangriff-auf-deutschen-kein-verbrechen,10808018,23561988.html
US-Drohnenangriff auf Deutschen kein Verbrechen
1. Juli 2013 SZ
Drohnenangriff auf Deutschen: “Tötung gerechtfertigt” – Verfahren eingestellt
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
Drei Jahre hat die Bundesanwaltschaft der tödliche Drohnenangriff auf den Deutschen Bünyamin E. beschäftigt. Jetzt stellt sie das Verfahren ein. Der 20-Jährige sei als “Angehöriger einer organisierten bewaffneten Gruppe” in Pakistan gewesen. Mit der Entscheidung spart sich die Behörde eine unangenehme Frage. Weiteresen